Ladekranführer/-in

Um einen Ladekran bedienen zu dürfen, benötigen Sie einen "Ladekranschein".

In diesem Lehrgang können Sie diesen erlangen. Dazu werden Sie unter anderem in die BGV D6 (UVV Krane) eingewiesen. Es wird eine theoretische Prüfung abgenommen, sowie ein praktischer Einzeltest durchgeführt.

Lehrinhalte sind unter anderem:

  • gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
  • Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
  • Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen
  • Sicherheitseinrichtungen an Lkw-Ladekranen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Einweisung / Handzeichengebung
  • Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung
  • Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
  • Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • praktische Übungen

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den "Ladekranschein".

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