Fahrlehrerausbildung BE

Die grundlegende Stufe der Fahrlehrerausbildung ist die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/-in der Klasse BE.

Um Fahrlehrer/-in BE zu werden, müssen Sie folgende gesetzliche*1 Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter: 21 (in Ausnahmen erfolgt frühere Genehmigung durch die Behörden)
  • körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit ((amts-)ärztliches Zeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER))
  • mindestens abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf oder gleichwertiger Abschluss
  • Deutsch in Wort und Schrift (ggf. wird ein Sprachnachweis durch die Behörde gefordert)
  • Führerschein der Klasse B seit mindestens 3 Jahren
  • Führerschein der Klasse BE*2

Fußnoten:

*1 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
*2 Der Führerschein kann auch während der Ausbildung zum Fahrlehrer erworben werden.

Wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen, können Sie Fahrlehrer/-in der Klasse BE werden. Sie dürfen nach erfolgreichem Abschluss den Theorie- und Praxisunterricht für die Klassen B, BE, sowie die Fahrerschulung für B96 und L halten.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer/-in BE erfolgt in drei Teilen, einer mindestens 1-monatigen Einführungsphase, einer mindestens 7-monatigen Lehrphase und einem mindestens 4-monatigem Lehrpraktikum (inklusive Reflexion).

Während Ihrer Ausbildung absolvieren Sie drei Teilprüfungen:

  1. fahrpraktische Prüfung
  2. Fachkundeprüfung - bestehend aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil
  3. Lehrprobe - auch hier zwei Teile, eine theoretische und eine praktische Lehrprobe

Nach Bestehen der ersten beiden Prüfungen erhalten Sie einen auf höchstens 2 Jahre befristeten Fahrlehreranwärterschein der Klasse BE und absolvieren Ihr Pflichtpraktikum als Fahrlehreranwärter in einer Ausbildungsfahrschule. Zu diesem Praktikum gehören die Reflexionszeiträume, in denen Sie in Ihre Ausbildungsstätte zurückkehren.

Nach Bestehen der dritten Prüfung erhalten Sie dann eine unbefristete Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE.

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