Fahrschule

Klasse A

Klasse B

Klasse BE

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einen Führerschein zu erlangen. Es finden regelmäßig - auch ohne hier genannt zu werden - Theoriekurse statt.
Es lohnt sich daher direkt in einem persönlichen Gespräch alles genau zu erfahren.

Welche Führerscheine werden angeboten?

Wir bieten Ihnen folgende Führerscheine an: Klasse A, Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D, Klasse DE, Klasse L

Im Zusammenhang mit den "großen" Führerscheinen für LKW/Bus empfiehlt sich gleich zusätzlich eine "beschleunigte Grundqualifikation" zu besuchen, um dann auch mit den "großen Autos" arbeiten zu dürfen. Natürlich bieten wir Ihnen auch diesen Kurs an.

Klasse C

Klasse CE

Klasse D

Fahrlehrer/-innen Aus- und Weiterbildung

Sie suchen eine neue Herausforderung und könnten sich vorstellen Fahrlehrer/-in zu werden? Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg dorthin und bilden Sie aus.

Sie sind schon Fahrlehrer/-in? Dann denken Sie daran rechtzeitig die erforderliche Weiterbildung zu besuchen. Wir bieten Ihnen Kurse dazu an.

Fahrlehrerausbildung BE

Die grundlegende Stufe der Fahrlehrerausbildung ist die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/-in der Klasse BE.

Um Fahrlehrer/-in BE zu werden, müssen Sie folgende gesetzliche*1 Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter: 21 (in Ausnahmen erfolgt frühere Genehmigung durch die Behörden)
  • körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit ((amts-)ärztliches Zeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER))
  • mindestens abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf oder gleichwertiger Abschluss
  • Deutsch in Wort und Schrift (ggf. wird ein Sprachnachweis durch die Behörde gefordert)
  • Führerschein der Klasse B seit mindestens 3 Jahren
  • Führerschein der Klasse BE*2

Fußnoten:

*1 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
*2 Der Führerschein kann auch während der Ausbildung zum Fahrlehrer erworben werden.

Wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen, können Sie Fahrlehrer/-in der Klasse BE werden. Sie dürfen nach erfolgreichem Abschluss den Theorie- und Praxisunterricht für die Klassen B, BE, sowie die Fahrerschulung für B96 und L halten.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer/-in BE erfolgt in drei Teilen, einer mindestens 1-monatigen Einführungsphase, einer mindestens 7-monatigen Lehrphase und einem mindestens 4-monatigem Lehrpraktikum (inklusive Reflexion).

Während Ihrer Ausbildung absolvieren Sie drei Teilprüfungen:

  1. fahrpraktische Prüfung
  2. Fachkundeprüfung - bestehend aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil
  3. Lehrprobe - auch hier zwei Teile, eine theoretische und eine praktische Lehrprobe

Nach Bestehen der ersten beiden Prüfungen erhalten Sie einen auf höchstens 2 Jahre befristeten Fahrlehreranwärterschein der Klasse BE und absolvieren Ihr Pflichtpraktikum als Fahrlehreranwärter in einer Ausbildungsfahrschule. Zu diesem Praktikum gehören die Reflexionszeiträume, in denen Sie in Ihre Ausbildungsstätte zurückkehren.

Nach Bestehen der dritten Prüfung erhalten Sie dann eine unbefristete Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE.

Fahrlehrerausbildung A

Dies ist eine zusätzliche Qualifikation zur grundlegenden Fahrlehrererlaubnis Klasse BE.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Führerschein Klasse A
  • Fahrpraxis Klasse A - innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 5000 km/Jahr

Nach erfolgter theoretischer und praktischer Ausbildung mit einem Monat Ausbildungsdauer erfolgt eine zweiteilige Prüfung:

  1. fahrpraktische Prüfung
  2. Fachkundeprüfung - bestehend aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil

Nach Bestehen der Prüfungen erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis Klasse A. Sie dürfen dann in den Klassen Mofa, AM, A1, A2 und A ausbilden.

Fahrlehrerausbildung CE

Dies ist eine zusätzliche Qualifikation zur grundlegenden Fahrlehrererlaubnis Klasse BE.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Führerschein Klasse C & CE (Führerscheine können natürlich bei uns gesondert absolviert werden)
  • Fahrpraxis Klasse CE - entweder schon 2 Jahre auf einem Fahrzeug Klasse CE gefahren oder mindestens 6 Monate hauptberuflich als Kraftfahrer CE tätig oder zusätzlich 60-stündige praktische Ausbildung in einer Fahrschule (auch bei uns berufsbegleitend möglich)
  • verfügen Sie schon über eine Fahrlehrererlaubnis DE verkürzt sich die Ausbildung um einen Monat

Nach erfolgter theoretischer und praktischer Ausbildung mit zwei Monaten Ausbildungsdauer erfolgt eine zweiteilige Prüfung:

  1. fahrpraktische Prüfung
  2. Fachkundeprüfung - bestehend aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil

Nach Bestehen der Prüfungen erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis Klasse CE. Sie dürfen dann in den Klassen C1, C1E, C und CE ausbilden.

Fahrlehrerausbildung DE

Dies ist eine zusätzliche Qualifikation zur grundlegenden Fahrlehrererlaubnis Klasse BE.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Führerschein Klasse D & DE (Führerscheine können natürlich bei uns gesondert absolviert werden)
  • Fahrpraxis Klasse DE - entweder schon 2 Jahre auf einem Fahrzeug Klasse DE gefahren oder mindestens 6 Monate hauptberuflich als Kraftfahrer DE tätig oder zusätzlich 60-stündige praktische Ausbildung in einer Fahrschule (auch bei uns berufsbegleitend möglich)
  • verfügen Sie schon über eine Fahrlehrererlaubnis CE verkürzt sich die Ausbildung um einen Monat

Nach erfolgter theoretischer und praktischer Ausbildung mit zwei Monaten Ausbildungsdauer erfolgt eine zweiteilige Prüfung:

  1. fahrpraktische Prüfung
  2. Fachkundeprüfung - bestehend aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil

Nach Bestehen der Prüfungen erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis Klasse DE. Sie dürfen dann in den Klassen D1, D1E, D und DE ausbilden.

Fahrlehrerausbildung CE und DE (auf einmal)

Dies ist eine zusätzliche Qualifikation zur grundlegenden Fahrlehrererlaubnis Klasse BE.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Führerschein Klasse C & CE & D & DE (Führerscheine können natürlich bei uns gesondert absolviert werden)
  • Fahrpraxis Klasse CE & DE - entweder schon 2 Jahre auf einem Fahrzeug Klasse CE und DE gefahren oder mindestens 6 Monate hauptberuflich als Kraftfahrer CE und DE tätig oder zusätzlich 60-stündige praktische Ausbildung CE und DE in einer Fahrschule (auch bei uns berufsbegleitend möglich)

Nach erfolgter theoretischer und praktischer Ausbildung mit drei Monaten Ausbildungsdauer erfolgt je Klasse eine zweiteilige Prüfung:

  1. fahrpraktische Prüfung
  2. Fachkundeprüfung - bestehend aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil

Nach Bestehen der Prüfungen erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis Klasse CE und DE. Sie dürfen dann in den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ausbilden.

Fahrlehrerfortbildung nach § 53 FahrlG

Alle 4 Jahre sind sie als Fahrlehrer/-in verpflichtet eine Fortbildung zu besuchen.

In diesem dreitägigen Seminar geht es unter anderem um:

  • Änderungen in der StVO und StVZO sowie der FeV, sowie weiterer für Sie wichtiger Gesetze
  • neue Fahrerassistenzsysteme und autonomes Fahren
  • erfolgreiches Anwenden von unterschiedlichen Lernmethoden
  • Verknüpfen alter und neuer Lernmittel
  • Wie meistere ich den Umgang mit "Problemschülern"?
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Fahrlehrern/-innen

Zum Anmelden oder für weitere Fragen wenden Sie sich bitte am besten direkt per E-Mail an uns: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

B196 - Leichtkraftrad mit Führerschein Kl.B

Seit 31.12.2019 ist es möglich Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem PKW Führerschein (Klasse B) zu fahren, wenn Sie:

  • den Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
  • mindestens 25 Jahre alt sind
  • mindestens die geforderten Pflichtstunden in Theorie (4 Doppelstunden*) und Praxis (5 Doppelstunden*) in einer Fahrschule absolviert haben
  • beim Antrag zur Eintragung der Schlüsselzahl B196 den Nachweis über diese Pflichtstunden beifügen
  • nicht später als 1 Jahr nach der Fahrerschulung der Eintrag der B196 beantragt wurde.

Natürlich bieten wir Ihnen bei uns die Möglichkeit diese Fahrerschulung zu absolvieren. Wir beraten Sie gerne persönlich.

*) eine Doppelstunde entspricht zwei Unterrichtsstunden á 45 Minuten, also 90 Minuten

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