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------ Neues zum ADR Schein ------
Die IHK Berlin hat uns informiert, dass gemäß einer Multilateralen Vereinbarung M333 & M334, die sofort (laut Bundesverkehrsverkehrsministerium) gilt, ein ADR-Schein dessen Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig bleibt.
------ Neuigkeiten vom BAG ------
Vorläufig soll eine abgelaufene 95 nicht beanstandet werden. Zudem gibt es andere Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die besonderen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sind am 31.05.2020 abgelaufen. Weitere Infos dazu direkt von der Quelle: https://www.bag.bund.de
------- Neues von der EU ---------
Die EU hat am 25. Mai eine neue Verordnung erlassen, in der es vorgesehen ist, dass Führerscheine mit abgelaufener 95 oder gar abgelaufener Fahrerlaubnisklasse in allen Mitgliedsstaaten um 7 Monate über die abgelaufenen Zeiträume zu verlängern sind. Als Start dieser Regelungen wird ein Ablaufdatum ab dem 01.02.2020 bzw. 01.03.2020 genannt. Auch sind etwaige abgelaufene Transportgenehmigungen weiterhin gültig. Dies muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden und die Verordnung ist am 04.06.2020 inkraftgetreten. Zitat:"Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2020." Quelle: https://eur-lex.europa.eu
Ergänzend hierzu: https://eur-lex.europa.eu In Deutschland sind also HU und dazugehörige Bescheinigungen nicht verlängert gültig!