Um einen Ladekran bedienen zu dürfen, benötigen Sie einen "Ladekranschein".
In diesem Lehrgang können Sie diesen erlangen. Dazu werden Sie unter anderem in die DGUV Vorschrift 52 (alt: BGV D6 bzw. UVV Krane) eingewiesen. Es wird eine theoretische Prüfung abgenommen, sowie ein praktischer Einzeltest durchgeführt.
Lehrinhalte sind unter anderem:
gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
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