
Schön, dass Sie uns gefunden haben.
Wir möchten Sie gerne einladen, sich auf unserer Internetpräsenz umzusehen. Sie werden viele Informationen zu unseren Bildungsangeboten finden.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden. Das können sie gleich hier auf unserer Webseite über das Kontaktformular tun, oder auch eine der dort angegebenen Telefonnummern anrufen. Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern.
Ihr AUBIZ Team
Förderungsmöglichkeiten
Als Empfänger von ALG I & II steht Ihnen als Möglichkeit der Förderung einer Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit offen. Diesen erhalten Sie in der Regel direkt von Ihrem Arbeitsvermittler.
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder selbstständig sind, können Sie aber auch Fördermittel für eine Aus- oder Weiterbildung erhalten. So können Sie zum Beispiel einen Prämiengutschein des Bundesministerium für Bildung und Forschungerhalten. Unter nachfolgendem Bildlink können Sie darüber weitere Informationen finden:

Sparen Sie heute für morgen und übermorgen
Hinweis für Unternehmer:
Damit am Ende der 5-Jahres-Frist nicht alle oder mehrere Weiterbildungsmodule auf einmal gebucht werden müssen und somit ein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand pro Fahrer in kurzer Zeit auf Sie zukommt, sollten Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung beginnen.
Folgen bei Nichtbeachtung:
Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von ca € 200,- pro Einsatztag gefasst sein.
Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld von € 100,- pro Arbeitsschicht.
Zeit und Kosten sparen:
Bei einem gleichzeitigen Eintrag der Weiterbildungsnachweise und der Verlängerung der Fahrerlaubnis in den Führerschein wird nur eine Gebühr fällig (alle 5 Jahre). Daher ist es sinnvoll, die Ablauftermine des Führerscheins und der Weiterbildung zu synchronisieren.

