Fahrlehrerausbildung CE

Dies ist eine zusätzliche Qualifikation zur grundlegenden Fahrlehrererlaubnis Klasse BE.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • Führerschein Klasse C & CE (Führerscheine können natürlich bei uns gesondert absolviert werden)
  • Fahrpraxis Klasse CE - entweder schon 2 Jahre auf einem Fahrzeug Klasse CE gefahren oder mindestens 6 Monate hauptberuflich als Kraftfahrer CE tätig oder zusätzlich 60-stündige praktische Ausbildung in einer Fahrschule (auch bei uns berufsbegleitend möglich)
  • verfügen Sie schon über eine Fahrlehrererlaubnis DE verkürzt sich die Ausbildung um einen Monat

Nach erfolgter theoretischer und praktischer Ausbildung mit zwei Monaten Ausbildungsdauer erfolgt eine zweiteilige Prüfung:

  1. fahrpraktische Prüfung
  2. Fachkundeprüfung - bestehend aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil

Nach Bestehen der Prüfungen erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis Klasse CE. Sie dürfen dann in den Klassen C1, C1E, C und CE ausbilden.