 In diesem Kurs erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, die im Straßenverkehrsgesetz §2 und der Fahrerlaubnisverordnung §19 verlangt werden.
In diesem Kurs erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, die im Straßenverkehrsgesetz §2 und der Fahrerlaubnisverordnung §19 verlangt werden.
Nach Absolvierung der geforderten 9 Unterrichtseinheiten (also 9 Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten) erhalten Sie eine "Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde".
