In diesem Kurs erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, die im Straßenverkehrsgesetz §2 und der Fahrerlaubnisverordnung §19 verlangt werden.
Nach Absolvierung der geforderten 9 Unterrichtseinheiten (also 9 Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten) erhalten Sie eine "Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde".