Fahrlehrerfortbildung nach § 53 FahrlG

Alle 4 Jahre sind sie als Fahrlehrer/-in verpflichtet eine Fortbildung zu besuchen.

In diesem dreitägigen Seminar geht es unter anderem um:

  • Änderungen in der StVO und StVZO sowie der FeV, sowie weiterer für Sie wichtiger Gesetze
  • neue Fahrerassistenzsysteme und autonomes Fahren
  • erfolgreiches Anwenden von unterschiedlichen Lernmethoden
  • Verknüpfen alter und neuer Lernmittel
  • Wie meistere ich den Umgang mit "Problemschülern"?
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Fahrlehrern/-innen

Zum Anmelden oder für weitere Fragen wenden Sie sich bitte am besten direkt per E-Mail an uns: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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