B196 - Leichtkraftrad mit Führerschein Kl.B

Seit 31.12.2019 ist es möglich Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem PKW Führerschein (Klasse B) zu fahren, wenn Sie:

  • den Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
  • mindestens 25 Jahre alt sind
  • mindestens die geforderten Pflichtstunden in Theorie (4 Doppelstunden*) und Praxis (5 Doppelstunden*) in einer Fahrschule absolviert haben
  • beim Antrag zur Eintragung der Schlüsselzahl B196 den Nachweis über diese Pflichtstunden beifügen
  • nicht später als 1 Jahr nach der Fahrerschulung der Eintrag der B196 beantragt wurde.

Natürlich bieten wir Ihnen bei uns die Möglichkeit diese Fahrerschulung zu absolvieren. Wir beraten Sie gerne persönlich.

*) eine Doppelstunde entspricht zwei Unterrichtsstunden á 45 Minuten, also 90 Minuten

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