Seit 31.12.2019 ist es möglich Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem PKW Führerschein (Klasse B) zu fahren, wenn Sie:
- den Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
- mindestens 25 Jahre alt sind
- mindestens die geforderten Pflichtstunden in Theorie (4 Doppelstunden*) und Praxis (5 Doppelstunden*) in einer Fahrschule absolviert haben
- beim Antrag zur Eintragung der Schlüsselzahl B196 den Nachweis über diese Pflichtstunden beifügen
- nicht später als 1 Jahr nach der Fahrerschulung der Eintrag der B196 beantragt wurde.
Natürlich bieten wir Ihnen bei uns die Möglichkeit diese Fahrerschulung zu absolvieren. Wir beraten Sie gerne persönlich.
*) eine Doppelstunde entspricht zwei Unterrichtsstunden á 45 Minuten, also 90 Minuten